Norm
ABGB §879 Abs1 BIImRechtssatz
Ausschließlichkeitsbindungen in Form von sog Bezugsbindungen sind im Verhältnis zum Vertragspartner insoweit als gesetzlich zulässig behandelt, als damit nicht eine zu weitgehende, mit den guten Sitten nicht mehr im Einklang stehende wirtschaftliche Knebelung des anderen Vertragsteils verbunden ist (SZ 32/133).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016718Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2017