Norm
StVO §9 Abs1Rechtssatz
Leitlinien sind Bodenmarkierungen, die nicht wie Sperrlinien Gebote oder Verbote bewirken, sondern lediglich dazu dienen, den Verkehr zu leiten und zu ordnen. Das Überfahren einer Leitlinie ist durch das Gesetz nicht verboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0073415Dokumentnummer
JJR_19761202_OGH0002_0020OB00233_7600000_002