Norm
Rechtssatz
Zur Ermittlung des Prozeßerfolges und Rechtsmittelerfolges hinsichtlich eines Rentenbegehrens ist dessen Bewertung nach § 58 JN, der Bemessung der Kosten jedoch dessen Bewertung nach § 9 RATG zugrundezulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit
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