Norm
ZPO §235 ARechtssatz
Hebt das Rekursgericht die erstgerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Klagsänderung ersatzlos auf, liegt ein abändernder Beschluss vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039437Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2013