RS OGH 1976/12/9 9Os47/76, 11Os84/81

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Veröffentlicht am 09.12.1976
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Norm

FinStrG §222
FinStrG §223

Rechtssatz

Eine nach formellen Rechtskraft des Abgabenbescheids, jedoch zufolge Anrufung des VwGH und Bindung an dessen im aufhebenden Erkenntnis geäußerte Rechtsanschauung ergangene (für den inzwischen rechtskräftigen strafgerichtlich Verurteilten günstigere) Entscheidung der Abgabenbehörde stellt eine Wiederaufnahmegrund dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086817

Dokumentnummer

JJR_19761209_OGH0002_0090OS00047_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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