Norm
RAO §11 Abs2Rechtssatz
Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes bei Unterlassung der Vertretung des in Haft befindlichen Beschuldigten durch weitere vierzehn Tage nach Vollmachtskündigung durch den Rechtsanwalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0071939Dokumentnummer
JJR_19761213_OGH0002_000BKD00042_7600000_001