RS OGH 1976/12/14 4Ob111/76, 8ObA235/94

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Veröffentlicht am 14.12.1976
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Norm

AngG §36 Abs2 V

Rechtssatz

Die konkrete Möglichkeit eines "Umsteigens" in eine andere Sparte des erlernten und schon bisher ausgeübten Berufes (hier Feinmechaniker mit Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Reproprogrammes mit Möglichkeit einer Stelle als Büromaschinenmechaniker und Nähmaschinenmechanikers) schließt eine unbillige Erschwerung im Sinne § 36 AngG aus.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Wechsel, Branche, Geschäftszweig, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Treuepflicht, Vereinbarung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029976

Dokumentnummer

JJR_19761214_OGH0002_0040OB00111_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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