Norm
ABGB §151Rechtssatz
Für den Anspruch auf Bestellung eines Heiratsgutes ist die minderjährige Braut nicht selbständig antrags- bzw dispositionsbefugt. Der sich aus dem Unterhalts- und Versorgungsanspruch ergebende vermögensrechtliche Rechtscharakter des Heiratsgutsbestellungsanspruches läßt nicht zu, ihn als bloß die "persönlichen Verhältnisse" der Antragstellerin (minderjährige Braut) im Sinne § 175 Abs 2 ABGB betreffend anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0006917Dokumentnummer
JJR_19761214_OGH0002_0030OB00647_7600000_001