RS OGH 1976/12/14 12Os159/76, 10Os167/78, 9Os63/81, 12Os78/84

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Veröffentlicht am 14.12.1976
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Norm

StGB §9 Abs2
StGB §302
VStG §5 Abs2

Rechtssatz

Ein Fahrzeughalter und Fahrzeuglenker ist nicht soweit zur Kenntnis des Verwaltungsstrafrechtes verpflichtet, daß er hinsichtlich jeder einzelnen Übertretung der Verkehrsvorschriften unter Bedachtnahme auf die Umstände des Einzelfalles zutreffend beurteilen kann, ob eine Abstandnahme von einer Anzeige (§ 21 Abs 1 VStG) oder eine Organstrafverfügung noch dem pflichtgemäßen Ermessen des Straßenaufsichtsorganes anheimgestellt ist oder nicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0082063

Dokumentnummer

JJR_19761214_OGH0002_0120OS00159_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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