Norm
AngG §36 Abs2 IRechtssatz
Die Möglichkeit eines zeitweiligen Absinkens des Verdienstes gibt für sich allein dem Angestellten noch nicht das Recht, sich einfach über eine vereinbarte Konkurrenzklausel hinwegzusetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Absinken, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Vereinbarung, RechtfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029768Dokumentnummer
JJR_19761214_OGH0002_0040OB00111_7600000_001