Norm
ABGB §986 ARechtssatz
Aus Anlaß einer Unternehmensveräußerung können Verkäufer und Käufer vereinbaren, daß der Verkäufer in ein Arbeitsverhältnis zum Käufer tritt und von diesem Altersversorgung erhält.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104247Dokumentnummer
JJR_19761216_AUSL000_003AZR00761_7500000_002