Norm
StGB §23Rechtssatz
Eine allgemeine Prognose des Sachverständigen die nur die verba legalia des § 23 StGB enthält ohne entsprechende Konkretisierung oder sonstige sichere Anhaltspunkte aus den Verfahrensergebnissen, genügt als Voraussetzung für eine Einweisung nach dieser Gesetzesstelle nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090170Dokumentnummer
JJR_19761216_OGH0002_0130OS00126_7600000_001