Norm
ABGB §142 CbRechtssatz
Ob es dem Wohl des Kindes besser entspricht, in der Pflege und Erziehung der Eltern oder der Großeltern aufzuwachsen, ist von Fall zu Fall nach den gegebenen Umständen nach richterlichem Ermessen zu beurteilen. Eine diesbezügliche gesetzliche Anordnung, die unabhängig vom Wohl des Kindes den Eltern das Vorrecht vor den Großeltern einräumt, gibt es nicht, sie kann daher auch nicht offenbar verletzt sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086463Dokumentnummer
JJR_19761216_OGH0002_0060OB00705_7600000_001