RS OGH 1976/12/17 2Ob553/76

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Veröffentlicht am 17.12.1976
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Norm

ABGB §1098 Id
ABGB §1392 H
ABGB §1393 Ce

Rechtssatz

Bei Weitergabe des Gebrauchs der Bestandsache durch den Bestandnehmer kann im Zweifel immer nur eine Verfügung über den Bestandgegenstand und nicht über das Bestandrecht, also nur Unterbestand und nicht Bestandrechtsabtretung, angenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020701

Dokumentnummer

JJR_19761217_OGH0002_0020OB00553_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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