Norm
StGB §136 Abs2Rechtssatz
Wie sich der Täter die Gewalt über den Schlüssel verschafft hat, der zur Öffnung des Fahrzeuges dient, ist - sofern dieser Schlüssel nur widerrechtlich erlangt wurde - ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094049Dokumentnummer
JJR_19761221_OGH0002_0110OS00161_7600000_001