Norm
StPO §44Rechtssatz
Die Zustellung an den Verteidiger, dessen Vollmachtskündigung nach der richterliche Zustellverfügung des angefochtenen Erkenntnisses bei Gericht einlangt, ist rechtmäßig; daher keine Wiederholung der Zustellung an den Beschuldigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096686Dokumentnummer
JJR_19761221_OGH0002_0130OS00188_7600000_002