Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Maßgebend bei der Beurteilung des Nachweises der mangelnden Kausalität des Fehlens eines Führerscheines für einen Unfall ist nicht das fallweise Verhalten eines nachlässigen Lenkers, sondern das gesetzestreue Verhalten des durchschnittlich aufmerksamen Lenkers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081262Dokumentnummer
JJR_19770113_OGH0002_0070OB00078_7600000_004