Norm
StVO §1Rechtssatz
Für die Wertung einer Straße als solche mit öffentlichem Verkehr kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund sondern darauf an, dass die Verkehrsfläche von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann.
VwGH vom 24.02.1975, 1901/73; Veröff: ZVR 1975/233 S 328
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0073076Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.02.2014