Norm
4.EVHGB Art7 Nr10 Abs1Rechtssatz
Die gänzliche oder anteilige rechtsgeschäftliche Übertragung einer Kommanditbeteiligung stellt keinen zweiaktigen Vorgang dar, der im Austritt des übertragenden und im Eintritt des erwerbenden Kommanditisten besteht; vielmehr handelt es sich um einen einheitlichen Akt der (abgeleiteten) Einzelrechtsnachfolge durch den erwerbenden Kommanditisten in die Gesellschafterstellung des übertragenden Kommanditisten, der sich im Innenverhältnis durch die Übertragung der Mitgliedschaft vollzieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0061565Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013