Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Die entgeltliche Übernahme von Garantien durch den Bund, vertreten durch die Kontrollbank AG, nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1964 stellt einen echten Garantievertrag dar. Es handelt sich zwar nicht um eine Bankgarantie, doch kann sich der Bund nicht darauf berufen, daß ihm das Wissen eines ordentlichen, auf dem Gebiete der Garantieerstellung versierten Kaufmannes fehle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018205Dokumentnummer
JJR_19770126_OGH0002_0010OB00756_7600000_003