RS OGH 1977/2/1 5Ob511/77

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Veröffentlicht am 01.02.1977
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Norm

BStG §5

Rechtssatz

Grobe Fahrlässigkeit des Überwachungsorganes, wenn es ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht anstellt, die von ihm nach seinen besonderen Verhältnissen, insbesondere nach seiner beruflichen Erfahrung, erwartet werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 511/77
    Entscheidungstext OGH 01.02.1977 5 Ob 511/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053450

Dokumentnummer

JJR_19770201_OGH0002_0050OB00511_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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