Norm
VBG §34 Abs2 litbRechtssatz
Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist nicht nur der letzte, unmittelbar zur Entlassung führende Vorfall, sondern das Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sw: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081395Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018