RS OGH 1977/2/3 7Ob691/76

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Veröffentlicht am 03.02.1977
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Norm

ZPO §269

Rechtssatz

Es ist gerichtsbekannt, das der Verkehrswert eines Bestandobjektes, über das frei verfügt werden kann, wesentlich höher ist, als wenn seine Vermietung auf Grund eines dem MG unterliegenden Bestandvertrages an einen Dritten erfolgte.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 691/76
    Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 691/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040065

Dokumentnummer

JJR_19770203_OGH0002_0070OB00691_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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