Norm
AHVB Art1 Abs1Rechtssatz
Sachbeschädigung im Sinne des § 1 Abs 1 AHVB ist die Wertminderung einer Sache als Folge einer Einwirkung, durch die deren Brauchbarkeit zur Erfüllung des ihr eigentümlichen Zwecks, wirtschaftlich betrachtet, beeinträchtigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081367Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2020