Norm
WEG 1975 §23 Abs1Rechtssatz
1. "Wohnungseigentumsbewerber" ist auch eine Person, deren Wohnungseigentum bereits verbüchert, deren Wohnung aber noch nicht übergeben ist.
2. Zur Auslegung des Begriffes "Wohnungseigentumsorganisator".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083182Dokumentnummer
JJR_19770203_OGH0002_0060OB00664_7600000_001