Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Der Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 3.Satz ABGB führt bei wesentlich verschiedenen hohem Einkommen zweier berufstätiger Ehegatten dazu, dass der Ehegatte mit höherem Einkommen dem Ehegatten mit niedrigerem Einkommen die erforderlichen Mittel zuzuschießen hat, um auch diesem die Deckung der den Lebensverhältnissen beider Ehegatten angemessenen Bedürfnisse zu ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009723Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011