Norm
UWG §10Rechtssatz
Der Tatbestand des § 10 UWG ist auch dann erfüllt, wenn der Geschäftsherr des Begünstigten von der Gewährung des unzulässigen Vorteiles weiß oder diese sogar billigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079570Dokumentnummer
JJR_19770206_OGH0002_0040OB00302_7700000_010