Norm
UWG §10Rechtssatz
§ 10 UWG will das Bestechungsunwesen, somit jenes unlautere Verhalten im Wettbewerb treffen, das Bedienstete oder Beauftragte eines anderen Unternehmens durch Versprechung oder Gewährung von Geschenken oder anderer Vorteile für eine bevorzugte Behandlung zu gewinnen sucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079565Dokumentnummer
JJR_19770208_OGH0002_0040OB00302_7700000_009