RS OGH 1977/2/8 1ABR22/76

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Veröffentlicht am 08.02.1977
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Norm

ArbVG §36 Abs2 Z3

Rechtssatz

Hat der Leiter einer Betriebsabteilung nicht nur eine Vorgesetztenstellung sondern trifft eigenverantwortlich für einen größeren Personenkreis verbindliche Entscheidungen auf sozialem und personellem Gebiet, an denen der Betriebsrat zu beteiligen ist, so kann es sich um einen leitenden Angestellten handeln.

Entscheidungstexte

  • 1 ABR 22/76
    Entscheidungstext BAG (D) 08.02.1977 1 ABR 22/76
    Veröff: DB 1977,1146

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104408

Dokumentnummer

JJR_19770208_AUSL000_001ABR00022_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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