Norm
UWG §10Rechtssatz
Taugliche Bestechungsmittel sind alle Vorteile und als deren Unterfall Geschenke, welche die Lage des Begünstigten irgendwie verbessern können, insbesondere auch sogenannte Werbegeschenke oder Verkaufsprämien an Angestellte von Großhändlern und Einzelhändlern, die bewirken sollen, daß dessen Kunden bestimmte Waren bevorzugt empfohlen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079563Dokumentnummer
JJR_19770208_OGH0002_0040OB00302_7700000_008