RS OGH 1977/2/16 11Os188/76, 11Os77/77, 10Os34/78, 9Os42/78, 12Os122/78, 12Os19/80, 13Os168/80, 9Os1

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Veröffentlicht am 16.02.1977
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Norm

StGB §74 Z5
StGB §107

Rechtssatz

Für die objektive Eignung einer Drohung ist es ohne Bedeutung, ob der Bedrohte, sei es aus übergroßer Ängstlichkeit, sei es aus besonderem Mut oder Gleichmut, bei Beurteilung der Lage aus seiner Sicht von einem Durchschnittsmaßstab abweichende Befürchtungen hegt oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092102

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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