Norm
ABGB §1167Rechtssatz
Hat sich der Besteller dafür entschieden, Preisminderung zu verlangen, kann er wegen solcher Mängel nicht mehr Verbesserung fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0021708Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.10.2014