RS OGH 1977/2/16 11Os143/76, 11Os174/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1977
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Norm

StPO §33 Abs2 A
StPO §290 Abs1

Rechtssatz

Verhältnis § 290 Abs 1 StPO zu § 33 Abs 2 StPO: Ist der OGH auf Grund einer vorliegenden Nichtigkeitsbeschwerde in der Lage, eine Maßnahme im Sinne des § 290 Abs 1 StPO zutreffen, so ist eine diesbezüglich allenfalls von der Generalprokurator erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (weil entbehrlich) auf diese Entscheidung zu verweisen (so schon SSt 39/42).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096532

Dokumentnummer

JJR_19770216_OGH0002_0110OS00143_7600000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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