Norm
ABGB §425Rechtssatz
Kommt es mangels Willensübereinstimmung bei der Tradition nicht zu einer wirksamen Eigentumsüvertragung, kann auch kein Anspruch auf Herausgabe der durch einen Tatirrtum rückgelangten Sache (hier Wechsel) als Leistung einer Nichtschuld entstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011145Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018