Norm
StPO §283 Abs2 CRechtssatz
Die Anmeldung der "Strafberufung" umfaßt nicht auch die Anmeldung der Berufung wegen des Anspruchs über die privatrechtlichen Ansprüche, die daher in der Anmeldung gesondert angeführt werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0099949Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0120OS00175_7600000_001