Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Indizien für die Verpachtung eines lebenden Unternehmens sind im allgemeinen, dass der vereinbarte Pachtzins in einem Verhältnis zur Höhe des Umsatzes steht, dass neben den Geschäftsräumlichkeiten auch ein Warenlager, die Konzession oder sonstige Gewerbeberechtigung überlassen werden und dergleichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020586Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2011