Norm
StGB §12 AcRechtssatz
Auch dem Dieb kann die Beute gestohlen werden. Diese Tat kann auch die Mittäter, jedenfalls nach fixer Vereinbarung über die Aufteilung der Beute, zum Nachteil seines Diebsgenossen begehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0089926Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0120OS00196_7600000_001