Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Keine Anrechnung des Arbeitseinkommens, das der Dienstgeber nach Abweisung seines Ansuchens um vorzeitige Alterspension im Sinne des § 253 b ASVG erzielte, auf den Schaden, den ihm der Dienstgeber dadurch verursachte, daß er ihn verspätet zur Sozialversicherung anmeldete, war die Abweisung des Ansuchens auf vorzeitige Alterspension zur Folge hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027006Dokumentnummer
JJR_19770222_OGH0002_0040OB00120_7600000_001