Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Stellt die Mutter den Antrag, den Vater des Kindes zur Leistung von Unterhaltsbeträgen zu ihren Handen zu verpflichten, ist darin auch der Antrag enthalten, sie zur besonderen Sachwalterin für die Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0034795Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2016