Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Der für die Bankgarantie geltende Ausschluss der Einwendungen aus dem Kausalverhältnis kann und darf nicht auf dem Umwege über das Kondiktionsrecht umgangen werden. Der Kondiktionsausgleich findet grundsätzlich nur zwischen den Parteien des Kausalverhältnisses statt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016985Dokumentnummer
JJR_19770223_OGH0002_0080OB00560_7600000_001