- 8 Ob 560/76
Veröff: SZ 50/32 = EvBl 1978/110 S 319 = QuHGZ 1977 H4/157 = JBl 1978,204
- 3 Ob 577/81
Entscheidungstext OGH 11.11.1981 3 Ob 577/81
Auch; Beisatz: Hat sich eine Bank verpflichtet, "auf erstes Anfordern" oder "ohne Einwendungen" zu zahlen, so ist dadurch eindeutig klargestellt, daß eine Garantie und keine Bürgschaft vorliegt. Die Bank kann dem Begünstigten einreden aus dem Rechtsverhältnis zum Garantieauftraggeber nicht entgegensetzen. (T1)
Veröff: EvBl 1982/23 S 71 = ÖBA 1982,207 (mit kritischer Besprechung von Schinnerer)
- 7 Ob 517/82
Entscheidungstext OGH 18.02.1982 7 Ob 517/82
Veröff: RZ 1984/37 S 128
- 7 Ob 569/82
Entscheidungstext OGH 02.04.1982 7 Ob 569/82
nur: Es genügt die bloße Behauptung des Begünstigten, die geschuldete Leistung nicht erhalten zu haben. Die Bank kann keine Einwendungen und Einreden aus dem zwischen Auftraggeber und Begünstigtem bestehenden Kausalverhältnis geltend machen, da es gerade der Sinn einer solchen Garantie ist, die Einstandsverpflichtung der Bank vom Kausalverhältnis zu lösen. (T2)
- 7 Ob 528/84
Entscheidungstext OGH 08.03.1984 7 Ob 528/84
nur: Bei einer abstrakten Bankgarantie ist der Garantievertrag vom Bestand der gesicherten Hauptschuld grundsätzlich unabhängig, also nicht akzessorisch. (T3)
Beisatz: Nämlich die Sicherung unabhängig von einer Prüfung des Deckungsverhältnisses, darf auch nicht auf Umwegen umgangen werden. (T4)
- 3 Ob 536/84
Entscheidungstext OGH 04.06.1984 3 Ob 536/84
Auch; nur T3
- 1 Ob 609/84
Entscheidungstext OGH 11.07.1984 1 Ob 609/84
- 7 Ob 743/83
Entscheidungstext OGH 12.07.1984 7 Ob 743/83
Ähnlich; Beisatz: Sofern nicht eindeutig feststeht, dass der Begünstigte keinen Anspruch hat und ihm die Inanspruchnahme des Garanten deshalb als Rechtsmissbrauch vorzuwerfen ist. (T5)
- 1 Ob 680/84
Entscheidungstext OGH 14.11.1984 1 Ob 680/84
Beis wie T4; Beis wie T5; Veröff: JBl 1985,425
- 2 Ob 632/84
Entscheidungstext OGH 10.09.1985 2 Ob 632/84
Auch; Beis wie T5
- 8 Ob 612/85
Auch; Beisatz: Durch die Formulierung "ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses" wird die abstrakte Rechtsposition des Begünstigten und damit die Abstraktheit der Garantie besonders betont. (T6)
- 7 Ob 653/85
nur T3; nur T2; Beis wie T5
- 1 Ob 521/86
Beis wie T5; Veröff: RdW 1986,340 (siehe Schuhmacher) = RdW 1986,329
- 3 Ob 621/86
Auch; nur T2; Veröff: RdW 1987,156
- 2 Ob 579/86
Auch; Veröff: WBl 1987,64 = ÖBA 1987,500 (Dullinger - Rummel)
- 6 Ob 690/87
Vgl; Beis vgl auch wie T6
Veröff: ÖBA 1988,601 (Koziol) = RdW 1988,160
- 1 Ob 503/88
nur T2; Beisatz: Dies schließt nur nicht Einwendungen gegen die Inanspruchnahme der Garantie aus, die sich aus der Auslegung des Garantietextes selbst ergeben. (T7)
Veröff: SZ 61/63 = EvBl 1988/92 S 458 = ÖBA 1988,606
- 4 Ob 619/88
Vgl auch; nur T3; Veröff: ÖBA 1989,735 (Schuhmacher)
- 1 Ob 607/89
Vgl; nur T2; Beis wie T7
- 8 Ob 566/90
nur T3
- 7 Ob 608/94
Auch
- 1 Ob 544/95
Vgl; nur T3; Veröff: SZ 68/64
- 4 Ob 2330/96t
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 4 Ob 2330/96t
Beisatz: Hat die Bank auf bloße Anforderung zu zahlen, so ist ihr die Berufung darauf, dass der Garantiefall nicht eingetreten sei, grundsätzlich entzogen. Die Verpflichtung, Zahlung zu leisten, entsteht allein durch die Inanspruchnahme, welche nach dem Garantievertrag allein den formellen Garantiefall bildet. (T8)
- 5 Ob 56/97i
Vgl; Beisatz: Hier: Die gleichzeitige Verwendung der Worte "als Bürge und Zahler" spricht hier nicht gegen die Annahme der Bankgarantie. (T9)
Veröff: SZ 70/177
- 3 Ob 81/97a
Vgl; Beis wie T9
- 6 Ob 105/05t
Auch; Beisatz: Bei einer abstrakten Bankgarantie ist der Garantievertrag vom Bestand der gesicherten Hauptschuld grundsätzlich unabhängig, wobei die Abstraktheit durch die Formulierungen betreffend die Zahlungspflicht wie „auf erstes Abfordern" oder „ohne Einwendungen" besonders betont wird. Die Verpflichtung, Zahlung zu leisten, entsteht allein durch die Inanspruchnahme, die nach dem Garantievertrag den formellen Garantiefall bildet. (T10)
Beisatz: Infolge der Abstraktheit der Garantie sind nur solche Einwendungen zulässig, die sich aus der Auslegung des Garantietextes selbst ergeben. (T11)
- 7 Ob 48/07w
Auch; Beis wie T8 nur: Hat die Bank auf bloße Anforderung zu zahlen, so ist ihr die Berufung darauf, dass der Garantiefall nicht eingetreten sei, grundsätzlich entzogen.. (T12)
- 5 Ob 215/08s
nur T3; nur: Besonders scharf betont wird die Abstraktheit bei einer Garantie „auf erstes Abfordern" oder „ohne Einwendung". (T13)
Beisatz: Geschuldet wird aus dem abstrakten Garantievertrag, mit dem der Garant für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einsteht oder die Gefahr eines künftigen Schadens übernimmt, wobei er auf „volle Genugtuung" haftet (
§ 880a ABGB). Garantien haben daher immer die Funktion, einen Schaden, den der Begünstigte durch den Nichteintritt eines Erfolgs erleidet, auszugleichen, auch wenn sie nicht Schadenersatzansprüche im eigentlichen Sinn sind, weil sie losgelöst von Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden sind. (T14)
Veröff: SZ 2009/2
- 6 Ob 142/10s
Vgl auch; Beis wie T9
- 9 Ob 39/10s
Beis wie T7
- 3 Ob 13/12a
Entscheidungstext OGH 14.03.2012 3 Ob 13/12a
Vgl auch
- 10 Ob 14/14b
Entscheidungstext OGH 25.03.2014 10 Ob 14/14b
Auch; nur T2, nur T3
- 3 Ob 113/14k
Entscheidungstext OGH 23.07.2014 3 Ob 113/14k
Auch; Beis wie T8; Beis wie T10
- 4 Ob 120/14x
Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 120/14x
Vgl auch
- 4 Ob 170/14z
Entscheidungstext OGH 18.11.2014 4 Ob 170/14z
Auch; Beis wie T5
- 7 Ob 53/15t
Entscheidungstext OGH 23.03.2015 7 Ob 53/15t
Auch; Beis wie T11; Beisatz: Es ist gerade der Sinn einer solchen Garantie, dem Begünstigten eine sichere und durch Einwendungen nicht verzögerte Zahlung zu gewährleisten. (T15)
- 10 Ob 82/16f
Entscheidungstext OGH 13.09.2017 10 Ob 82/16f
Auch; Beisatz: Hier: Qualifikation einer „Garantie“ für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher sich aus einem konkreten Vertrag ergebenden Zahlungspflichten mit Verpflichtung zur Zahlung unter Verzicht auf jeden Einwand als Bürgschaft auf erste Anforderung. (T16)
- 1 Ob 166/17v
nur T3; nur T13; Beis wie T15
- 1 Ob 8/19m
nur T2; nur T3; nur T13; Beis wie T7; Beis wie T10; Beis wie T11; Beis wie T15
- 4 Ob 200/20w
Vgl