Norm
FinStrG §33 Abs1Rechtssatz
Wurde die Abgabenverkürzung in Form ungerechtfertigter Abgabengutschriften (durch Vorsteuerabzug) bewirkt, so verdrängt der hiedurch vollendete Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG als ein die spätere Stufe einer weitergehenden Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts erfassendes Delikt jenen des § 33 Abs 2 a als des bezüglichen Durchgangsdelikts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087036Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018