Norm
StGB §297Rechtssatz
Die Verleumdung muss gegen eine bestimmte Person gerichtet sein, wozu genügt, dass die - wenn auch nicht namentliche - Beschuldigung so vorgebracht wird, dass nach den Umständen des Falles eine bestimmte Person als Täter in Betracht kommt (vgl SSt 13/74).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096512Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.03.2011