Norm
ABGB §861Rechtssatz
Liegt noch keine Einigung über alle wesentlichen Vertragspunkte vor, so besteht keine Bindung der Parteien an die von ihnen bisher gemachten Konzessionen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013949Dokumentnummer
JJR_19770302_OGH0002_0010OB00502_7700000_001