Norm
ABGB §1438 AbRechtssatz
Steht die vom Beklagten eingewendete Gegenforderung mit der Forderung des Klägers in rechtlichem Zusammenhang, schließt es schon die gemeinsame Wurzel beider Ansprüche aus, die sonst zulässige Gegenforderung nur mangels Liquidität nicht zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033722Dokumentnummer
JJR_19770302_OGH0002_0010OB00538_7700000_005