RS OGH 1977/3/3 2Ob25/77, 8Ob513/77, 4Ob63/80, 4Ob86/81, 6Ob645/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1977
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Norm

ZPO §502 Abs3 Da1

Rechtssatz

Ein bestätigendes Urteil liegt vor, wenn das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung über das Sachbegehren im Spruch des Urteils zum selben Ergebnis kommt wie das Erstgericht im Spruch seines Urteils, mag das Berufungsgericht auch in den Gründen seiner Entscheidung eine andere Rechtsauffassung vertreten oder andere Tatsachen seiner Entscheidung zugrundegelegt haben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 25/77
    Entscheidungstext OGH 03.03.1977 2 Ob 25/77
  • 8 Ob 513/77
    Entscheidungstext OGH 27.04.1977 8 Ob 513/77
    nur: Ein bestätigendes Urteil liegt vor, wenn das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung über das Sachbegehren im Spruch des Urteils zum selben Ergebnis kommt wie das Erstgericht im Spruch seines Urteils. (T1)
  • 4 Ob 63/80
    Entscheidungstext OGH 03.06.1980 4 Ob 63/80
    nur T1
  • 4 Ob 86/81
    Entscheidungstext OGH 29.09.1981 4 Ob 86/81
    nur T1; Beisatz: Die Entscheidungsgründe sind nur ausnahmsweise heranzuziehen, wenn die vom Gericht gewollte Sachentscheidung im Spruch des Urteils nicht klar zum Ausdruck kommt. (T2)
  • 6 Ob 645/83
    Entscheidungstext OGH 19.05.1983 6 Ob 645/83
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042570

Dokumentnummer

JJR_19770303_OGH0002_0020OB00025_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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