Norm
ZPO §236Rechtssatz
Die Unwirksamkeit eines Schiedsspruches kann grundsätzlich nicht nur durch Klage, sondern auch durch Zwischenantrag auf Feststellung geltendgemacht werden. Im letzteren Fall wird aber ein Rechtsstreit zwischen den gleichen Parteien (wie im schiedsgerichtlichen Verfahren) gefordert. In einem zwischen anderen Parteien anhängigem Rechtsstreit kann die Unwirksamerklärung des Schiedsspruches nicht begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039595Dokumentnummer
JJR_19770307_OGH0002_0010OB00764_7600000_002