Norm
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr1Rechtssatz
Auf Grund der Klagsbehauptungen allein kann die örtliche Zuständigkeit verneint werden, etwa dann, wenn ein Kompetenztatbestand nicht behauptet wird oder sich die Zuständigkeit aus den Behauptungen rechtlich nicht ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039812Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020