RS OGH 1977/3/15 1ABR16/75

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Veröffentlicht am 15.03.1977
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Norm

ArbVG §4

Rechtssatz

Eine sinnvolle Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens als Aufgabe der Tarifautonomie kann nur erreicht werden, wenn die Koalitionen in der Lage sind, auf ihre Gegenseite jeweils einen fühlbaren Druck auszuüben, so daß jedenfalls in aller Regel ein Tarifvertrag zustande kommt.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104429

Dokumentnummer

JJR_19770315_AUSL000_001ABR00016_7500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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