Norm
EO §54Rechtssatz
Die Rechtsmäßigkeit des Exekutionsantrages ist bei einer Mehrheit von verschiedenen Ansprüchen aus verschiedenen Exekutionstiteln hinsichtlich jeder Forderung abgesondert bloß nach dem hiefür vorhandenen Exekutionstitel zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0001923Dokumentnummer
JJR_19770315_OGH0002_0030OB00033_7700000_001